HRM2 Harmonisiertes Rechnungsmodell
Mit der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM2) per 1. Januar 2019,
ergeben sich für die gecko.software folgende Ergänzungen:
- Umstellung der bisherigen HRM1 Nummern auf die funktionale Gliederung gemäss HRM2. Dies betrifft die Kostenstellen und -träger
sowie Finanz- und Bestandeskonten (Anlagenbuchhaltung)
- Neubewertung des Verwaltungs- und Finanzvermögens (Restatement).
Leistungserfassung
Die Leistungserfassung wurde mit der gecko Version 8.5.x an die Bestimmungen des HRM2 angepasst:
- Erweiterung Stammkarteien
- Anpassung Umlageverfahren
Anpassung Stammkarteien
Die Stammkarteien Kostenstellen und Kostenträger wurden mit dem neuen
Eingabefeld Nr. HRM2 ergänzt.
Um Kostenstellen und -träger zu verwalten, wählen Sie im gecko Programm in der linken Menüleiste den
Eintrag Zeit, Spesen und Leistungen|Kostenstellen resp.
Zeit, Spesen und Leistungen|Kostenträger.
Pro Geschäftsbereich kann neu die Konto-Nr. zur Be- resp. Entlastung der Personalkosten hinterlegt werden:
Um Geschäftsbereiche zu verwalten, wählen Sie im gecko Programm in der linken Menüleiste den
Eintrag Zeit, Spesen und Leistungen|Geschäftsbereiche.
Umlageverfahren
Für die Umlage der Personalkosten via Menü Zeit, Spesen und Leistungen|Periodische Arbeiten|Umlagetabelle erstellen
ergeben sich die nachfolgenden Änderungen. Weitere Informationen siehe Umlagen.
- Wählen Sie die Periode (bisher 1 Jahr) für welche die Personalkosten abgerechnet werden sollen, z.B. Quartal.
- Wählen Sie, ob die bisherigen KORE-Nummern (z.B. für Abschlüsse bis und mit 2018) oder die neuen Nummern (z.B. für die Budgetierung 2019)
verwendet werden sollen.
- Wählen Sie, ob eine Umlagetabelle pro Geschäftsbereich (wie bisher) oder alle Umlagebuchungen in einer Übergabedatei erstellt werden sollen.
- Für die Umlage der Personalkosten 2017 ändern Sie den Wert in der Spalte
Kostenstelle
auf die Kontierung gemäss HRM1.
- Ergänzen Sie Konto-Nrn. zur Be-/Enlastung, sofern diese nicht in der Stammkartei
Geschäftsbereiche
hinterlegt sind.
- Erfassen Sie den Betrag (Lohnkosten), der umgelegt werden soll.
Anlagenbuchhaltung
Handhabung
Anpassung Stammkarteien
Bei der Stammkarteien (KORE-Kontierungen, Bestandes- und Abschreibungskonten) sind folgende Anpassungen vorzunehmen.
Kostenstellen und Kostenträger
Da die Neunummerierung auch im Zusammenhang mit der Leistungserfassung erfolgt, sind hier keine Massnahmen erforderlich.
Anlageklassen
Bei den Anlageklassen ändert sich im HRM2 die Nutzungsdauer. Wählen Sie hierzu Anlagen|Einstellungen|Anlageklassen.
Doppelklicken Sie die Anlageklasse und erfassen Sie im Eingabefeld Dauer nach HRM2 die geänderte Nutzungsdauer.
Bestandeskonten
Bei den Bestandeskonten ist im Eingabefeld Konto-Nr. HRM2 die Kontierung gemäss HRM2 zu ergänzen.
Das Wertberichtigungskonto ist ergänzend im Eingabefeld Konto WB zu erfassen.
Das Konto wird als Gegenkonto für Abschreibungen bei der Übergabe an eine Fremdapplikation verwendet.
Finanzkonten
Bei den Konten für Abschreibungen, kalk. Zinsen und Gegenkonto Investitionsrechnung ist im Eingabefeld Konto-Nr. HRM2
ebenfalls die Kontierung gemäss HRM2 zu ergänzen.
Zudem ist das Konto für die Auf-/Abwertung des Verwaltungsvermögens neu zu erfassen, z.B. 999295000 (2950.00 „Aufwertungsreserve“).
Umschlüsselung (Beispiele)
Klasse HRM1 |
Kategorie HRM2 |
Bezeichnung |
Bilanzkonto HRM1 |
Bilanzkonto HRM2 |
Abschreibungskonto HRM1 |
Abschreibungskonto HRM2 |
500 |
1400 |
Grundstücke VV |
|
1400.xx |
|
|
501 |
1404 |
Hochbauten |
1143.xx |
1404.xx |
990.331.00 |
xxxx.3300.00 |
502 |
1401 |
Strassen |
1141.xx |
1401.00 |
990.331.00 |
6150.3300.00 |
502 |
1403.2 |
übrige Tiefbauten |
1141.xx |
1401.00 |
990.331.00 |
6150.3300.00 |
502 |
1403.2 |
Friedhof |
1141.xx |
1403.00 |
990.331.00 |
7710.3300.00 |
503 |
1403.1 |
Kanalisation |
1141.xx |
1403.70 |
990.331.00 |
7201.3300.00 |
505 |
1406.1 |
Mobilien, Maschinen, Geräte |
1146.xx |
1406 |
990.331.00 |
xxxx.3300.00 |
505 |
1406.2 |
Fahrzeuge allg. |
1146.xx |
1406 |
990.331.00 |
xxxx.3300.00 |
506 |
1406.3 |
Spezialfahrzeuge |
1146.xx |
1406 |
990.331.00 |
xxxx.3300.00 |
Abschreibungen |
VV |
Sachanlagen |
33 |
0 |
0 |
Planmässig, Ordentlich |
1 |
Ausserplanmässig/-ordentlich |
Budget 2019
Gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG), das auf den 1. Jan. 2018 in Kraft treten wird, bilden die zum
Zeitpunkt der Umstellung geltenden KORE-Werte die neuen Werte des Verwaltungsvermögens. Bevor das Budget 2019 erstellt werden kann,
- muss das Restatement gebucht sein;
- sind die Anlagenkategorien HRM2 zu erfassen;
- und es müssen alle Anlagepositionen einer Anlagekategorie zugeordnet sein.
Damit die Daten gemäss HRM2 verwendet werden (Nutzungsdauern, usw.), markieren Sie die Option «Kategorien HRM2 verwenden»
mit einem Häkchen.
Für das Budget verwenden Sie die Werte in der Spalte Abschr. KORE
Abschreibungen
Für die Übergabe der Buchungen in eine Fremdapplikation können Sie wählen, ob die bisherigen
KORE-Nummern (z.B. für Abschlüsse bis und mit 2018) oder die neuen Nummern (z.B. für das Budget 2019)
verwendet werden sollen.
Restatement
Arbeitsanleitung
Damit auch das bereits bilanzierte Verwaltungs- und Finanzvermögen nach den neuen Bewertungsvorschriften bewertet
in den Büchern steht, muss ein Restatement vorgenommen werden. Neu zu bewerten sind die Anlagen des Finanzvermögens,
da diese bisher nicht aufgewertet werden durften, neu aber zum Verkehrswert bewertet werden müssen.
Bei den Sachanlagen des Verwaltungsvermögens wird auf den vorhandenen Werten der Anlagebuchhaltung gemäss KORE abgestellt.
Die Umstellung der Rechnungslegung erfolgt auf das Rechnungsjahr 2019. Es ist jedoch wichtig, dass jederzeit ein
Vorjahresvergleich gemacht werden kann unter denselben Bewertungsbedingungen.
Deshalb sollen folgende Elemente sowohl nach altem wie auch nach neuem Recht dargestellt werden:
- Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 (Restatement R1, zu erstellen bis spätestens 30. Juni 2018)
- Voranschlag 2018 (Restatement R1, zu erstellen bis spätestens 30. Juni 2018)
- Jahresrechnung 2018 (Restatement R2, zu erstellen bis spätestens 30. Juni 2019)
Das mit gecko.windows Client realisierte Restatement:
- ermöglicht die Ermittlung des Verwaltungsvermögens für die HRM2-Eingangsbilanz per 1. Januar 2019.
- zeigt die finanziellen Auswirkungen einer Neubewertung gemäss HRM2.
Die Ergebnisse der Neubewertung des Verwaltungsvermögens sind im Bilanzanpassungsbericht als Aufwertungsreserve (Konto 2950.xx)
offen zu legen. Der ermittelte Anpassungsbedarf (Veränderung) kann automatisiert gebucht werden.
Buchungsvorgänge gecko:
WB
(Wertberechtigung) ⇒ Eigenkapital (2950.xx) an Bestand VV (114.x.xx)
WA
(Wertaufholung) ⇒ Bestand VV (114.x.xx) an Eigenkapital (2950.xx)
Die lineare Abschreibung erfolgt anhand der pro Anlagekategorie (Klasse) festgelegten Nutzungsdauer.
Stellen Sie sicher, dass Sie die Version gecko.windows Client 8.3.1.0 oder höher installiert haben.
Um das „Restatement“ zu erstellen, wählen Sie in der linken Menüleiste den Eintrag Anlagen|Auswertungen.
Danach klicken Sie auf „Restatement HRM2“.
Im Verzeichnis ../rpt
sollte sich folgende Datei befinden:
restatement.xlxs
Wo befindet sich das rpt Verzeichnis? Wählen Sie via Menü Extras|Programmoptionen das
Register Verzeichnisse. Das Verzeichnis ist im
Eingabefeld Programmvorlagen hinterlegt.