Das System regelt den Zugriff auf Verträge über den personellen und funktionellen Zuständigkeitsbereich (Finanzen, Immobilien, Bildung, usw.), d.h. jeder Vertrag wird einer zuständigen Person (Rolle) und einer zuständigen Abteilung zugewiesen.
Funktionale Zuständigkeitsbereiche hinterlegen Sie via Administration|Einstellungen|Organisation|Ressorts. Anschliessend weisen Sie die Anwenderkonten via Administration|Add-Ons|Verträge|Freigaben oder Administration|Sicherheit|Anwenderkonten jenen Ressorts zu, für welche das Anwenderkonto berechtigt ist.
Personelle Zuständigkeiten hinterlegen Sie via Administration|Einstellungen|Organisation|Personenrollen. Erfassen Sie im entsprechenden Eingabefeld die E-Mail Adresse des zugeordneten Anwenderkontos.
Jeder Vertrag kann wie folgt zuordnet werden:
Dimension | Bedeutung | Menü |
---|---|---|
Abteilungen | Welche Abteilung ist für die Vertragsabwicklung zuständig. Die zugeordnete Person erhält bei neuen Verträgen ein Informationsmail. | Administration|Einstellungen|Organisation|Abteilungen |
Verantwortlich/e | Die zuständige Person (E-Mail, Stellvertretung) erhält ein Mail bei Vertragsabläufen und -verlängerungen | Administration|Einstellungen|Organisation|Personenrollen |
Teilobjekte | Kontierungsdimension FIBU | Administration|Allgemein|Objekte|Teilobjekte |
Vertragsgruppe | Beliebige Gruppierung von Verträgen im Rahmen von Auswertungen | Administration|Add-Ons|Verträge|Vertragsgruppen |
Ein steuerndes Element des Vertragmanagements ist die Vertragsart. Über die Vertragsart legen Sie den Zweck des Vertrages fest:
Um Vertragsarten zu verwalten, wählen Sie Administration|Add-Ons|Verträge|Vertragsarten.
Das System behandelt derzeit folgende Vertragsarten:
Vertragsart | Code | Rolle | Umschreibung |
---|---|---|---|
Kauf, Erwerb | Kauf | KäuferIn |
Durch den Kauf- oder Erwerbsvertrag verpflichtet sich ein Verkäufer, Ihnen als KäuferIn den Kaufgegenstand
zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen.
Der Kaufvertrag ist von folgenden Vertragsarten abzugrenzen:
|
Verkauf, Veräusserung | Verkauf | VerkäuferIn |
Entspricht rechtlich dem Kaufvertrag und dient lediglich der Gruppierung/Abgrenzung.
|
Miete | MV | VermieterIn oder MieterIn |
Durch den Mietvertrag verpflichten sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zur Nutzung zu überlassen,
und der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten. Der Mietvertrag ist von folgenden Vertragsarten abzugrenzen:
|
Pacht | P | VerpächterIn | Mit dem Pachtvertrag überlässt der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte und Erträgnisse. Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache zu unterhalten, zu bewirtschaften und den Pachtzins dem Verpächter zu bezahlen. |
Gebrauchsleihe | GLV | VerleiherIn oder EntlehnerIn | Mit dem Gebrauchsleihevertrag verpflichtet sich der Verleiher, dem Entlehner eine Sache zum Gebrauche zu überlassen, und der Entlehner, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben. |
Nutzung | NV | EigentümerIn oder NutzerIn |
Entspricht der Gebrauchsleihe , wobei finanzielle Entschädigungen vereinbart werden.
|
Lieferung | LV | BezügerIn | Verträge hinsichtlich der Versorgung mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) zwischen der Gemeinde (BezügerIn) und einem Lieferanten (Versorgungsunternehmen). |
Konzession | KV | KonzessionsgeberIn | Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der Versorgung mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen. Die Gemeinde (KonzessionsgeberIn) erhält vom Versorgungsunternehmen (Konzessionsnehmer) im Gegenzug eine Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen darstellt. |
Dienstbarkeit | DV | DienstbarkeitsgeberIn oder DienstbarkeitsnehmerIn | Die Dienstbarkeit beinhaltet eine dingliches Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht (positive Dienstbarkeit) oder eine Unterlassungspflicht (negative Dienstbarkeit). Mithin besteht die Pflicht des dienstbarkeitsbelasteten Grundeigentümers zu einem Dulden oder Unterlassen. |
Baurecht | BR | BaurechtgeberIn | Baurecht bedeutet, dass ein/e GrundeigentümerIn einem Baurechtsnehmer zeitlich befristet das Recht zugesteht, auf (oder unter) seinem Grund und Boden - gegen die Bezahlung eines Zinses - zu bauen (Stichwort: «Landkauf auf Zeit»). Das Baurecht hat für den Grundbesitzer den Vorteil, dass er – anders als bei einem Verkauf – Eigentümer des Bodens bleibt. Der Baurechtsgeber verzichtet beim Abschluss eines Baurechtsvertrags für die festgelegte Dauer auf eine eigene Nutzung. Der Baurechtsnehmer kann darauf ein Bauwerk errichten, welches sein Eigentum wird. Wenn die Bebauung einmal abgeschlossen ist, ist die Bewirtschaftung ausschliesslich Sache des Baurechtsnehmers. |
Auftrag | A | AuftraggeberIn | Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte (AuftragnehnmerIn), die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen. |
Service/Wartung | SV | Kunde | In Abgrenzung zum Auftrag beschreibt der Servicevertrag, welche periodischen Leistungen für welche Objekte zu welchen Konditionen erbracht werden. |
Übriges | UEV | GläubigerIn oder SchuldnerIn | Die übrigen Verträge und Vereinbarungen umfassen ein allgemeines Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldnerin, kraft dessen der Gläubiger eine Leistung, d. h. ein Tun oder Unterlassen verlangen kann und die Schuldnerin korrespondierend hierzu zur Leistungserbringung verpflichtet ist. |
Mit der «Vertragsrolle» definieren Sie, welche Stellung Sie - in Abhängigkeit der definierten Vertragsart - einnehmen.
Beispiele:
Bei einem Kaufsvertrag nehmen Sie die Rolle eines Käufers ein und bei einem Verkaufsvertrag jene eines Verkäufers.
Bei Baurechtsverträgen sind Sie Baurechtgeber (wenn Sie der Grundeigentümer sind) oder der Baurechtnehmer (wenn Sie der
Gebäudeeigentümer sind).
Vertragsart | in der Rolle | Code | Eigentümer | Inkasso |
---|---|---|---|---|
Kauf | KäuferIn | 0 | Nein | Ausgabe |
Verkauf | VerkäuferIn | 1 | Ja | Einnahme |
Miete | VermieterIn MieterIn |
| Ja Nein | Einnahme Ausgabe |
Pacht | VerpächterIn | 1 | Ja | Einnahme |
Gebrauchsleihe | VerleiherIn EntlehnerIn |
| Ja Nein | - - |
Nutzung | EigentümerIn NutzerIn |
| Ja Nein | (Einnahme) (Ausgabe) |
Lieferung | BezügerIn | 0 | - | Ausgabe |
Konzession | KonzessionsgeberIn | 1 | Ja | Einnahme |
Dienstbarkeit | DienstbarkeitsgeberIn DienstbarkeitsnehmerIn |
| Ja Nein | Einnahme Ausgabe |
Baurecht | BaurechtgeberIn | 1 | Ja (Grundstück) | Einnahme |
Auftrag | AuftraggeberIn | 1 | - | Ausgabe |
Service, Wartung | Kunde | 0 | - | Ausgabe |
Übriges | GläubigerIn SchuldnerIn |
| - | - |
Nachfolgend zwei Beispiele aus Sicht einer GEMEINDE, bei denen als «Vertragsrolle» der Eintrag DienstbarkeitsnehmerIn
zu wählen ist:
Die GEMEINDE beabsichtigt, als Dienstbarkeitsnehmerin auf dem Grundstück von Hans Muster (Dienstbarkeitsgeber) eine Alarmanlage einzurichten. Der Dienstbarkeitsgeber räumt der Dienstbarkeitsnehmerin zulasten seiner obenerwähnten Liegenschaft ein Personalservitut ein.
Die Firma Immobilien AG ist Eigentümerin des auf ihrem Grundstück Nr. 99 erstellten Mehrfamilienhauses. Die Firma Immobilien AG als Dienstbarkeitsgeber gewährt der GEMEINDE als Dienstbarkeitsnehmerin ein unentgeltliches Benützungsrecht des Kindergartenlokals.
Wird Grundeigentum zwischen zwei Parteien übertragen, auf welchem ein Baurecht eingetragen ist, dann ist im
Eingabefeld Vertragsrolle der Eintrag GrundeigentümerIn
zu wählen.
Für jeden Vertrag können Sie ein oder mehrere Kontakte hinterlegen:
Um fehlende Kontakte zu erfassen oder Kontaktangaben zu ändern, klicke im schwarzen Menübalken oben links auf das Bildsymbol und wähle Kontakte.
Jeder Vertrag kann einem oder mehreren „Objekte(n)“ zugeordnet werden. Unter einem „Objekt“ verstehen wir ein Gebäude, ein Grundstück oder eine sonstige Anlage, wie Denkmal, Bootshafen usw..
Da sich Gebäude und sonstige Anlagen in der Regel auf einem Grundstück befinden, sollten Grundstücke einem Vertrag nur zugewiesen werden, wenn die Liegenschaft ursächlich betroffen ist, z.B. Pacht- oder Baurechtsvertrag.
Um fehlende Objekte zu erfassen, wählen Sie via Menü Administration|Allgemein|Objekte|Hinzufügen.
Um ein Gebäude als „Objekt“ zu hinterlegen, gehen Sie in aufsteigender Reihenfolge vor:
Um ein Grundstück als „Objekt“ zu hinterlegen, klicken Sie auf die Schaltfläche Grundstück verbinden. Suchen Sie das gewünschte Grundstück anhand der Grundstücks-Nr. oder Adresse. Klicken Sie auf das gefundene Grundstück in der Übersichtsliste.
Wird das gewünschte Grundstück nicht gefunden, muss das Grundstück via Administration|Portfolio|Grundstücke|Verwalten erfasst werden.
Das System kennt befristete und unbefristete Verträge.
Bei unbefristeten Verträgen erfassen Sie im Eingabefeld Vertragsbeginn das Datum des Vertragsbeginns, z.B. 01.01.2018.
Das System speichert als «Vertragsende» automatisch den Wert 31.12.9999
.
Bei befristeten Verträgen erfassen Sie zusätzlich im Eingabefeld Vertragsende das vertraglich vereinbarte Vertragsende, z.B. 31.12.2020. Befristete Verträge können wie folgt verlängert werden:
Das System berechnet für befristete Verträge die nächste Frist
. Bei unbefristeten Verträgen wird keine Frist berechnet.
Bei befristeten Verträgen ohne Verlängerungsoption ergibt sich das Datum aus dem Vertragsende:
Fällt die Frist auf ein Wochende oder einen Feiertag verwenden wir den vorausgehenden Arbeitstag. HINWEIS: Feiertage können nur ermittelt werden, wenn der
Feiertagskalender
via Menü Administration|Einstellungen|Kalender|Kalenderdaten hinterlegt ist.
Bei befristeten Verträgen mit Verlängerungsoption, ergibt sich die Frist aus dem für die Option erfassten Ausübungsdatum. WICHTIG: Verträge mit stillschweigender Verlängerung werden nicht berücksichtigt.
Befristete Verträge ohne Verlängerungsoption enden mit dem erfassten Datum für das Vertragsende.
Mit der «Vertragsverlängerung» verlängern Sie befristete Verträge. Die Vertragsverlängerung steuert das Vertragsende. Das System kennt zwei Arten von Verlängerungsregeln: die stillschweigende Verlängerung und die Verlängerungsoption.
Bei der stillschweigenden Verlängerung verlängert sich das Vertragsende automatisch/wiederkehrend um die Dauer der Verlängerung (z.B. Vertragsverlängerung jährlich um 1 Jahr).
Bei Verträgen mit Verlängerungsoption können eine oder mehrere Verlängerungen hinterlegt werden. Wird die Option wahrgenommen, verlängert sich der Vertrag um die definierte Dauer der Verlängerungsoption. Nach Ausübung der letzten Option:
Wird eine Option nicht wahrgenommen, werden auch alle nachfolgenden Optionen hinfällig.
Einmalig | Zweimalig | Wiederkehrend | |
---|---|---|---|
Vertragsbeginn | 01.01.2015 | 01.01.2015 | 01.01.2015 |
Vertragsende | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2015 |
Option 1 | 3 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Option 2 | - | 5 Jahre | - |
Laufzeit | 01.01.2015 01.01.2016 |
01.01.2015 01.01.2016 01.01.2021 |
01.01.2015 01.01.2016 01.01.2019 |
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Verträge zu suchen und zu finden.
Via Menüposition Verträge können Sie nach einem beliebigen Suchbegriff suchen. Die Suche kann ergänzend nach «Vertragsart», «Abteilung» oder «Status» gefiltert werden. Alle gefundenen Verträge werden in Tabellenform aufgelistet.
Via Menüposition Mehr|Nach Vertragsinhalt durchsuchen können Sie alle Vertragsdokumente nach einem beliebigen Suchbegriff durchsuchen. Es werden alle gefundenen Dokumente aufgelistet.
Via Menüposition Mehr|Nach Vertragspartner suchen oder Mehr|Nach Objekt suchen können Sie Verträge gruppiert nach Vertragspartner resp. Objekt suchen. Als Suchbegriff erfassen Sie den Namen eines Vertragspartners (z.B. Swisscom) oder der Name eines Objektes (z.B. Schulhaus).
In der Übersichtsliste werden folgende Farbsymbole verwendet:
Übersichtsliste: Verwendete Farbsymbole | |
---|---|
Aktiver Vertrag | |
Aktiver Vertrag, der abgelaufen ist. | |
Inaktiver Vertrag (aufgehoben, gekündigt, ersetzt) |
Via Menüposition Dashboard|Pinnwand werden alle Verträge aufgelistet, die
Vertragsablauf in den nächsten 12 Monaten: Verwendete Symbole | |
---|---|
Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag ist bereits abgelaufen. | |
Für diesen Vertrag besteht eine Verlängerungsoption. | |
Dieser Vertrag kann bis zur angegebenen Frist gekündigt werden. | |
N | Als Vertragspartner in der Rolle: MieterIn, KäuferIn, EntleiherIn, NutzerIn, Kunde |
G | Als Vertragspartner in der Rolle: VermieterIn, VerkäuferIn, VerleiherIn, EigentümerIn |
E | Wir sind als Grundeigentümer eines Vertragsobjektes betroffen. |
Via Menüposition Fristenkalender|Vertragsabläufe und -verlängerungen können alle aktiven Verträge ausgelistet werden, die a) in einem bestimmten Zeitraum ablaufen oder b) verlängert werden müssen.
Bei der Liste «Vertragsabläufe» werden befristete Verträge ohne Verlängerungsoption oder mit stillschweigender Verlängerung berücksichtigt, deren Vertragsende innerhalb des gesetzten Zeitraumes liegen. Bei Verträgen mit stillschweigender Verlängerung erhöhen wir das Vertragsende um die Dauer der Verlängerung. Ist keine Verlängerungsdauer hinterlegt, verlängern wir den Vertrag um 1 Jahr.
Bei der Liste «Vertragsverlängerungen» werden nur Verträge mit Verlängerungsoptionen ermittelt, deren Option zeitlich innerhalb des gesetzten Zeitraumes wahrgenommen werden muss.
Neben den eigentlichen Vertragsangaben (Titel, Vertragspartner usw.) enthält die Liste folgende Spalten:
Bestätigt
können keine weiteren E-Mails verschickt werden.
Via Menüposition Fristenkalender|Kündigungen prüfen können die Verantwortlichen über Vertragsabläufe und -verlängerungen per E-Mail erinnert werden.
Das System prüft alle Verträge mit einem Vertragsende innerhalb der nächsten drei Jahre. Liegt das Vertragsende
abzüglich Kündigungsfrist und Vorlaufzeit (i.d.R. 180 Tage) innerhalb der nächsten 6 Monate, erstellt das System
Aufgabe und ein E-Mail zuhanden der verantwortlichen Person. Diese Prüfung erfolgt automatisch, in der Konfiguration
der Parameter contract|SetRemainder
auf Ja
gesetzt ist.
Die verantwortlichen Personenrollen erhalten ein E-Mail, sofern bei der entsprechenden Personenrolle (Administration|Einstellungen|Organisation|Personenrollen) eine gültige E-Mail Adresse hinterlegt ist. Ist keine E-Mail Adresse vermerkt, verwenden wir die via Administration|Einstellungen|Programm|Programmoptionen|Vertragsverwaltung hinterlegte E-Mail Adresse.
Die zugestellten E-Mails enthalten ein CC an die via Administration|Einstellungen|Programm|Programmoptionen|Vertragsverwaltung hinterlegte E-Mail Adresse.
Erfolgt die Erinnerung zum ersten Mal erstellen wir eine «Notifikation» mit Status GEMELDET
und
journalisieren den E-Mail Versand.
Das zugestellte E-Mail enthält im Anhang den Vertrag sowie eine Schaltfläche, um den Erhalt der Erinnerung zu bestätigen. Erfolgt innerhalb eines gewissen Zeitraumes keine Bestätigung, löst das System automatisch ein E-Mail zuhand der Stellvertretung aus.
Wird das E-Mail bestätigt
BESTÄTIGT
Die eingetragenen Aufgaben können via Menüposition Dashboard|Aufgaben abgerufen werden.
Wird das E-Mail nicht bestätigt
Abgelaufene Verträge können aufgehoben, gekündigt, verlängert oder erneuert werden.
Befristete Verträge, die nicht gekündigt werden müssen, sind aufzuheben.
Um einen Vertrag zu kündigen,
Hinweis: gekündigte Verträge sind „aufgehoben“, d.h. nicht mehr aktiv. Solche Verträge erscheinen im Dashboard während der Kündigungsfrist, d.h. zwischen Kündigungsdatum und Vertragsende in der Rubrik „Verträge in Kündigung“.
Um einen Vertrag zu verlängern,
Wird ein Vertrag weder aufgehoben/gekündigt noch erneuert, kann der Vertrag „stillschweigend“ verlängert werden.
Verlängerung
und wählen Sie im Eingabefeld
Verlängerungsregel den Eintrag „Stillschweigende Verlängerung“.
Sie müssen das Vertragsende nicht zwingend auf „Unbeschränkt“ setzen. Mit der stillschweigenden Verlängerung wird der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr verlängert.
Bei einer Vertragserneuerung erstellen Sie einen neuen Vertrag (i.d.R. geänderte Konditionen) und heben den bisherigen Vertrag auf.
Mit dem Anlegen des neuen Vertrages, ergänzen wir den alten Vertrag mit dem erfassten Kündigungsdatum und setzen den Status des alten Vertrages auf „Aufgehoben“ resp. „Gekündigt“, wenn der Vertrag gekündigt worden ist.
Verleibt es nicht bei den vertraglichen Vereinbarungen und verlangt ein Vertragspartner eine Vertragsänderung oder -ergänzung, können diese Änderungen oder Ergänzungen in einem Nachtrag festgehalten werden.
Im Gegensatz zu einer „neuen Version“ (siehe nachfolgender Abschnitt) ist der Vertrag, zu welchem ein Nachtrag erstellt wird, weiterhin aktiv. Alle Nachträge sind beim jeweiligen Hauptvertrag im Abschnitt „Anschlussdokumente“ aufgeführt.
Um einen Anschlussvertrag zu erfassen,
Verleibt es nicht bei den vertraglichen Vereinbarungen und verlangt ein Vertragspartner eine Vertragsänderung, können diese Änderungen in einem Nachtrag festgehalten werden. Im Gegensatz zu einem „Anschlussvertrag“ (siehe obiger Abschnitt) wird der bisherige Vertrag ersetzt, d.h. wir setzen den Status des Vertrages auf „Ersetzt“. Diese Verträge sind nicht mehr aktiv, werden aber bei der jeweils aktuellsten Version im Abschnitt „Bisherige Versionen“ aufgeführt.
Um eine neue Vertragsversion zu erfassen,
In Vorbereitung.