siehe auch Fallführung | Neuen Fall erfassen | Datenerhebung
aufruf dialog: Sozialhilfe⇒Dossiers Sozialstatistik
Die Geschäftsfälle in den Registergruppen „Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)“, „Alimentenbevorschussung (ALBV)“ und „Eltern-/Mutterschaftsbeihilfe (MUBE)“ werden für die eidg. Sozialhilfestatistik in sogenannte „Dossier“ unterteilt. Jedes Dossier entspricht einem statistischen Erhehungsjahr (Stichtagszustand).
HinweiseFinanzen, Einnahmen: Sofern Sie den Betrag/Wert „0“ erfassen, wird die Anwortkategorie „2 - Nein“ gesetzt; ansonsten gilt die Antwortkategorie „1 - Ja“. Wenn keine Beträge (Wert „0“) ausgerichtet werden (z.B. Soziale Massnahmen, wie MIZ oder IZU), die Antwort aber auf „1 - Ja“ gesetzt werden soll, erfassen Sie den Betrag „0.001“. Bei bestimmten Fragen können Sie in der Spalte „Abklärung“ ein Häkchen setzen. In diesem Fall setzen wir die Antwortkategorie „3 - In Abklärung“.
Wenn Sie ein neues Dossier erfassen, klicken Sie in der rechten Menüleiste auf Speichern, nachdem Sie die Eingaben im Register Identifikation gemacht haben. Klicken Sie erst danach auf weitere Registerkarten.
Dossier-Nr. [DOSSIERNR Long]
Sofern das Dossier nicht schon dem BFS gemeldet worden ist, kann hier die nächste
fortlaufende Nummer eingesetzt werden. In den übrigen Fällen ist die Dossier-Nr.,
mit welcher das Dossier dem BFS gemeldet worden ist, einzutragen. Die Dossier-Nr.
ergibt zusammen mit den folgenden Elementen die eindeutige Fallbearbeitungs-Nr.:
Gemeinde- und Institutionscode, Leistungsart, Erhebungsjahr, Zustand (Anfang, Stichtag).
Gemeindecode [GEMEINDE_ID Long]
Identifikation der Unterstützungsgemeinde. Die BFS-Nummer kann via Menü Extras|Programmoptionen im
Register Sozialhilfe hinterlegt werden.
Institutionscode [SLT_ID Long]
Identifikation der dossierführenden Sozialbehörde. Die Nummer wird vom BFS vergeben
und kann via Menü Extras|Programmoptionen im Register Sozialhilfe hinterlegt werden.
Zustand
Das BFS benötigt für die Statistik zwei grundlegende Ist-Zustände: den Anfangszustand
und den Stichtagszustand. Der Anfangszustand eines Dossiers muss klassiert werden,
damit er im Januar des Folgejahres an die Fachstellen exportiert werden kann. Für
den Stichtagszustand wird mit dem Export automatisch eine Klassierung erstellt.
Die Zustände der dazwischen liegenden Monate können je nach Bedarf des Sozialdienstes
ebenfalls klassiert (historisiert) werden. Beim Export werden diese allerdings nicht
berücksichtigt. Der Anfangszustand wird nur für neue Klienten und Klientinnen der
wirtschaftlichen Sozialhilfe erhoben. Er gibt Auskunft über deren effektive Situation
zu Beginn des Sozialhilfebezugs und muss spätestens 6 Wochen nach der ersten Auszahlung
klassiert werden. Stichtagszustand: alle Dossiers, die im laufenden Jahr aktiv waren,
müssen per Ende Dezember aktualisiert, vervollständigt, geprüft (plausibilisiert)
und schliesslich klassiert werden. In den folgenden zwei Fällen ist es auch möglich,
im Lauf des Jahres einen Stichtagszustand zu klassieren:
Leistungsart [LEISTUNGSART VarChar(2)]
Hier ist die Leistungsart einzutragen. Diese erlaubt die Gliederung der Dossiers
nach Art der Sozialhilfeleistung. Je nach Leistungsart muss der vollständige oder
ein gekürzter Fragebogen ausgefüllt werden.
Antragsart [ANTRAGSART VarChar(2)]
Hier ist anzugeben, um welche Art von Antrag (neuer Fall, Wiederaufnahme, laufender
Fall) es sich handelt. Wichtig ist, dass sie nur zu Beginn der Laufzeit eines Dossiers
erfasst wird. Anschliessend bleibt sie während der gesamten Unterstützungsperiode
unverändert; die Antwortkategorie wird also nicht alljährlich angepasst.
Frühere Unterstützung [FRUEHER_UNTERSTUETZT VarChar(1)]
nur WSH: Hat die Antrag stellende Person bereits früher von diesem oder einem anderen
Sozialdienst in der Schweiz wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten?
Dauer letzte Unterstützung [DAUER_UNTERSTUETZUNG SmallInt]
nur WSH: Falls die Antrag stellende Person bereits früher von diesem oder einem
anderen Sozialdienst wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten hat und damit die Option
«Frühere Unterstützung (15.02)» mit einem Häkchen beantwortet wurde, ist hier die
Dauer der letzten Unterstützungsphase in Monaten anzugeben. Dabei genügt es, eine
grobe Schätzung anzugeben.
Überbrückung gewährt [UEBERBRUECKUNG VarChar(1)]
nur WSH: Wurde Sozialhilfe nur vorübergehend zur Überbrückung bzw. als Vorschuss
ausbezahlt (z.B. Arbeitslosenversicherung, IV usw.)? Die Option «Auszahlungsbeträge
als Überbrückung vorrangiger Leistungen gewährt» muss nur ausgefüllt werden, wenn
im Register Leistungen die Option in der Spalte
„Zhlg Dez.“ (hat die UE für den Monat Dezember eine Zahlung erhalten?) nicht mit
einem Häkchen beantwortet ist.
Beendigungsgrund [BEENDIGUNGSGRUND VarChar(3)]
nur WSH: Den Hauptgrund für die Beendigung der Unterstützungszahlung erfassen. Dabei
soll lediglich der wichtigste Grund für die Einstellung der finanziellen Leistungen
angegeben werden. Die Frage muss nur dann beantwortet werden, wenn der Monat, in
welchem die letzte ordentliche Auszahlung erfolgte, 6 Monate zurück liegt (d.h.
das Dossier/Geschäftsfall wird abgeschlossen).
Die Antrag stellende Person und die Mitglieder der Unterstützungseinheit (UE) ergeben sich aus dem Dossier.
Wirtschaftliche Sozialhilfe:
Als AntragstellerIn wird die im Knoten „Parteien|Person“ eingetragene Person übernommen.
Weitere Mitglieder der Unterstützungseinheit resp. des Haushaltes sind hier zu ergänzen.
Alimentenbevorschussung:
Als AntragstellerIn wird die im Knoten „Parteien|Vater“ oder „Parteien|Mutter“ eingetragene,
obhutsberechtigte Person übernommen. Als Mitglieder der Unterstützungseinheit werden
die im Knoten „Parteien|Kinder“ eingetragenen Personen übernommen. In bestimmten
Situationen sollte nicht die obhutsberechtigte, sondern die anspruchsberechtigte
Person als Antrag stellende Person eingesetzt werden:
Um ein Mitglied der Unterstützungseinheit resp. des Haushaltes einzutragen, markieren Sie den entsprechenden Knoten und wählen mit rechter Maustaste den Eintrag Hinzufügen.
Um Personenangaben (Demografie, Arbeit, Ausbildung, Einnahmen) zu bearbeiten, doppelklicken Sie die Person.
Um eine Person zu löschen, markieren Sie die Person und wählen mit der rechten Maustaste den Eintrag Löschen.
Um einem Mitglied Mitglied der Unterstützungseinheit resp. des Haushaltes eine andere Personen-Nr. zuzuteilen, doppelklicken Sie die Person und klicken im Detaildialog auf das Bildsymbol
Um die demografischen Angaben (Geburtsdatum, Nationalität usw.) zu bearbeiten, klicken Sie in der rechten Menüleiste auf Subjekt
Wenn Sie Eingaben im Register Einnahmen machen, klicken Sie in rechten Menüleiste auf Speichern, um den Vorgang für dieses Register abzuschliessen. In den übrigen Registern werden die Eingaben gesamthaft gespeichert.
Wohnsitzgemeinde [ZVR_PLZ_ID VarChar(10)]
Hier ist der zivilrechtliche Wohnsitz der Antrag stellenden Person gemäss Zivilgesetzbuch
einzutragen. In der Regel ist es der Wohnsitz, an welchem die Antrag stellende Person
gemeldet ist, ihre Papiere hinterlegt hat und die Steuern bezahlt. Ist der zivilrechtliche
Wohnsitz nicht bekannt (z.B. wenn Rückführungshilfe geleistet wird), dann ist dieses
Eingabefeld leer zu lassen. In solchen Fällen muss aber der „Unterstützungswohnsitz“
ausgefüllt werden.
Unterstützungswohnsitz [UST_PLZ_ID VarChar(10)]
Die Gemeinde, die eine Unterstützung leistet, muss nur ausgefüllt werden, falls
sie sich vom zivilrechtlichen Wohnsitz unterscheidet. Der zivilrechtliche Wohnsitz
und der Unterstützungswohnsitz können sich beispielsweise in folgender Situation
unterscheiden: Eine Person hat a) einen zivilrechtlichen Wohnsitz, an dem sie ihre
Papiere hinterlegt hat und Steuern zahlt sowie b) einen zweiten Wohnsitz in einer
anderen Gemeinde, in der sie sich unter der Woche arbeits- oder studienhalber aufhält
und in der sie auch gemeldet ist. In diesem Fall kann sie an den Sozialdienst dieses
zweiten Wohnorts einen Unterstützungsantrag stellen, womit dieser zum Unterstützungswohnsitz
wird.
Aufenthaltsort [AUF_PLZ_ID VarChar(10)]
Die Gemeinde, in der sich die antragstellende Person tatsächlich aufhält. Die Gemeinde
muss nur ausgefüllt werden, falls sie sich vom zivilrechtlichen Wohnsitz unterscheidet.
Dies kann bei Wochenaufenthaltern und Wochenaufenthalterinnen oder bei Personen
vorkommen, welche vorübergehend in einem Heim sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz
in einer anderen Gemeinde haben.
Wohnstatus [WOHNSITUATION VarChar(3)]
Hat die Antrag stellende Person eine Gratisunterkunft, müssen anschliessend Var
6.02 «Wohnungsgrösse gesamt», Var 6.03 «Mietkosten ganze Wohnung» und Var 6.04 «Mietkosten
anteilsmässig» nicht beantwortet werden. Ist der Wohnstatus entweder «Fahrende»,
«Pension/Hotel» oder «ohne feste Unterkunft», dann muss in der Folge Var 6.02 «Wohnungsgrösse»
nicht beantwortet werden, die Fragen nach den Mietkosten hingegen schon. Lebt die
Antrag stellende Person in einer stationären Einrichtung oder in einer Form des
begleiteten Wohnens, können Var 6.03 «Mietkosten ganze Wohnung» und Var 6.04 ««Mietkosten
anteilsmässig» beantwortet werden, Var 6.02 «Wohnungsgrösse gesamt» muss hingegen
nicht beantwortet werden.
Wohnungsgrösse [WOHNZIMMER VarChar(3)]
Hier ist die Anzahl der Zimmer des Wohnobjektes (ohne Küche, Bad, WC) zu erfassen.
Bei Personen, die in einer Wohngemeinschaft mit Personen zusammenleben, die nicht
zur Unterstützungseinheit gehören, ist die Zimmerzahl des gesamten Wohnobjektes
einzutragen und nicht nur die von der Antrag stellenden Person und den weiteren
Mitgliedern der Unterstützungseinheit bewohnten Zimmern.
In diesem Register machen Sie nur Eingaben in Bezug auf Pflegefälle und Krankenkasse.
Um Leistungen oder Zahlungen zu erfassen, klicken Sie auf das Register Leistungen .
Um die zugesprochene Leistung zu hinterlegen,
Um eine Zahlung einzutragen,
Leistung (15.052): Die zugesprochene Leistung ist der effektiv für den Stichmonat für die Unterstützungseinheit ausbezahlte Betrag. Dieser Betrag entspricht somit dem Betrag der monatlichen Zahlung (Var 15.11 – Var 15.22) für den Stichmonat. Auch wenn die Unterstützungseinheit das Geld nicht auf die Hand kriegt (bspw. Pauschalbeiträge an Heime, direkte Begleichung von Rechnungen für Mieten, Wohnnebenkosten, Selbstbehalte etc. durch den Sozialdienst), so müssen diese Auszahlungen trotzdem hier hinzugerechnet werden, da die Auszahlungen für die Unterstützungseinheit getätigt werden. Die zugesprochene Leistung entspricht nicht unbedingt dem berechneten Nettobedarf (Var 15.051).
1. Zahlung (15.06): Das Datum der ersten Auszahlung an die Unterstützungseinheit. Als Datum der ersten Auszahlung gilt das Valuta-Datum, d.h. das tatsächliche Auszahldatum unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelzahlung oder eine kumulierte Zahlung (z.B. rückwirkende Zahlung) handelt. Falls eine Unterstützungseinheit bereits früher unterstützt wurde und nun nach einem Unterbruch von mehr als 6 Monaten ein neues Dossier eröffnet wird, dann ist hier das Datum der ersten Auszahlung in der jetzigen Unterstützungsphase einzutragen.
Zhlg. seit Anf. Jahr (15.08): Der gesamte Auszahlungsbetrag für die Unterstützungseinheit seit Jahresbeginn. Diese Frage muss im Stichmonat respektive zum Zeitpunkt der letzten ordentlichen Zahlung an die Unterstützungseinheit im Erhebungsjahr beantwortet werden. Der gesamte Auszahlungsbetrag (brutto) ist der während des ganzen Erhebungsjahres an die Unterstützungseinheit ausbezahlte Betrag. Er entspricht der Summe aller zugesprochenen und einmaligen Sozialhilfeleistungen, die im Erhebungsjahr im Rahmen des vorliegenden Dossiers ohne Berücksichtigung der Rückerstattungen/Zahlungseingänge ausbezahlt wurden. Der gesamte Auszahlungsbetrag muss der Summe der monatlichen Zahlungen (Var 15.11 – Var 15.22) entsprechen. Auch wenn die Unterstützungseinheit das Geld nicht auf die Hand kriegt (bspw. Pauschalbeiträge an Heime, direkte Begleichung von Rechnungen für Mieten, Wohnnebenkosten, Selbstbehalte etc. durch den Sozialdienst), so müssen diese Auszahlungen trotzdem hier hinzugerechnet werden, da die Auszahlungen für die Unterstützungseinheit getätigt werden.
Letzte Zhlg. (16.02): Monat und das Jahr der letzten ordentlichen Auszahlung. Gefragt ist hier das Valuta-Datum. Erfolgt noch nachträglich eine einmalige, ausserordentliche Zahlung, dann hat diese keinen Einfluss auf das letzte Zahlungsdatum. Diese Variable muss nur ausgefüllt werden, wenn die Var 16.01 «Hat die UE für den Monat Dezember eine Zahlung erhalten» mit «Nein» beantwortet wurde.
Zhlg. Dez. (16.01): Erfolgte im Dezember mindestens eine ordentliche Zahlung an die Unterstützungseinheit (UE), so ist mit «Ja» zu antworten. Wird die Frage mit «Ja» beantwortet, müssen die restlichen Fragen (Var 16.02 «Datum der letzten Auszahlung», Var 16.03 «Auszahlungsbeträge als Überbrückung vorrangiger Leistungen gewährt», Var 16.04 «Hauptgrund für Beendigung der Unterstützungszahlung» und Var 16.05 «Dossier abgeschlossen am») nicht beantwortet werden.
Die Höhe und Dauer der Bevorschussung (bzw. der Leistung) wird pro berechtigter Person verlangt. Zahlungen für die antragstellende Person werden nur dann erfasst, wenn es sich um einen Ein-Personen-Fall handelt, also um einen jungen Erwachsenen oder um eine Fremdplatzierung, oder wenn auch die Ehegattenalimente bevorschusst wird.
Um Leistungen oder Zahlungen zu erfassen, klicken Sie auf das Register Leistungen.
Um die zugesprochene Leistung zu hinterlegen,
Um eine Zahlung einzutragen,
Leistung (40.p.11): Zugesprochene Leistung im Stichmonat. Die zugesprochene Leistung ist der effektiv für den Stichmonat ausbezahlte Betrag. Falls die Unterstützung mitten im Monat aufhört, ist der Stichmonat derjenige Monat, in welchem die letzte ordentliche Auszahlung stattgefunden hat (der letzte «volle» Monat).
1. Zahlung (40.p.12): Das Datum der ersten Auszahlung. Als Datum der ersten Auszahlung gilt das Valuta-Datum, d.h. das tatsächliche Auszahldatum unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelzahlung oder eine kumulierte Zahlung (z.B. rückwirkende Zahlungen) handelt. Falls die anspruchsberechtigte Person bereits früher unterstützt wurde, aber ein Unterbruch von mehr als 6 Monaten stattgefunden hat, dann ist hier das Datum der ersten Auszahlung in der aktuellen Unterstützungsphase einzutragen.
Zhlg. seit Anf. Jahr (40.p.13): Den gesamten Auszahlungsbetrag, der während des ganzen Erhebungsjahres an die anspruchsberechtigte Person ausgerichtet worden ist. Er entspricht der Summe aller ausbezahlten Bevorschussungen, die im Erhebungsjahr im Rahmen des vorliegenden Dossiers zu Gunsten der anspruchsberechtigten Person ausbezahlt wurden. Diese Frage muss im Stichmonat respektive zum Zeitpunkt der letzten ordentlichen Zahlung an die anspruchsberechtigte Person im Erhebungsjahr beantwortet werden.
Letzte Zhlg. (40.p.15): Monat und das Jahr der letzten ordentlichen Auszahlung für die anspruchsberechtigte Person. Gefragt ist hier das Valuta-Datum. Falls die Unterstützung mitten im Monat aufhört, dann muss hier dasjenige Datum eingetragen werden, an dem die letzte ordentliche Zahlung (Zahlung für einen ganzen Monat) stattgefunden hat. Auszahlungen für einen halben Monat weisen auf eine ausserordentliche Situation hin. Diese Variable muss nur ausgefüllt sein, wenn die Option in der Spalte «Zhlg.Dez.» nicht mit einem Häkchen markiert ist.
Zhlg. Dez. (40.p.14): Erfolgte im Dezember mindestens eine Zahlung an die anspruchsberechtigte Person, so ist die Option mit einem Häkchen zu markieren (entspricht der Antwort «Ja»).