siehe auch Gebäuderegister | Neues Gebäude
aufruf dialog: Einstellungen⇒Grundstücke⇒Gebäude
Mit diesem Dialog verwalten Sie Gebäudedaten, Hauseingänge und Wohnungen.
Die einzelnen Eingabefelder sind an dieser Stelle nicht beschrieben. Verwenden Sie hierzu die Dokumentation des Bundesamtes für Statistik. Eine aktuelle Version finden auf housing-stat.ch.
Wenn Sie ein neues Gebäude mit einer Nebenadresse (mehr als ein Gebäudeeingang) erfassen, werden alle Wohnungen beim GWR dem ersten Eingang zugeordnet. Ordnen Sie also alle Wohnungen auch im gecko dem ersten Eingang zu. Wechseln Sie den Gebäudeeingang einer Wohnung nach dem erstmaligen Publizieren des Gebäudes (siehe Abschnitt Wohnung umadressieren). Sofern das Gebäude mit einem Bauprojekt verbunden ist, können Wohnungen nur einem Eingang zugeteilt werden, der bereits gemeldet ist. Melden Sie also zuerst den neuen Eingang und anschliessend die Wohnung(en).
Schliessplan [SCHLIESSPLAN VarChar(40)]
Drücken Sie die Taste F2, um einen Schliessplan zu wählen und das Gebäude
mit dem Schliessplan zu verbinden.
Jedes Gebäude hat mind. einen Eingang. Ein Gebäudeeingang ist mit Strassename und Haus-Nr. eindeutig identifiziert.
Ein Gebäudeeingang kann nur hinzugefügt werden, sofern eine gültige Strasse gemäss Strassenverzeichnis GWR zugewiesen ist.
Ein Gebäudeeingang (Strasse und Haus-Nr.) kann nur einmal festgelegt werden. Um Garagen, Scheunen usw. mit gleicher Adresse zu erfassen, ändern Sie in der Registerkarte Gebäude die Parzellen-Nr oder erfassen Sie eine Gebäudebezeichnung.
Wenn die Strasse einer falschen Ortschaft (PLZ) zugewiesen ist, müssen unter Umständen vorgängig die Strassen bereinigt werden. Siehe hierzu Strassen im Abschnitt „Strasse einer falschen PLZ zugeteilt“.
Wenn Sie einen Gebäudeeingang löschen, wird festgestellt, ob mind. ein weiterer Eingang besteht. Wohnungen, die dem zu löschenden Gebäudeeingang zugeteilt sind, werden dem verbleibenden Eingang zugewiesen.
Diese Meldung erscheint, wenn der Gebäudeeingang im GWR nicht gemeldet ist, d.h. das Eingabefeld EDID ist leer. Grundsätzlich ist in diesem Fall zu prüfen, ob der Eingang im GWR besteht oder nicht. Gehen Sie wie folgt vor:
In dieser Registerkarte verwalten Sie die Wohnungen zu einem Gebäude. Sämtliche Wohnungen sind mit der Wohnungs-Nr. in der linken Übersichtsliste aufgeführt.
Um eine neue Wohnung zu erfassen, klicken Sie auf die Schaltfläche Neu
Markieren Sie die Option «Kostenmiete», wenn es sich bei dieser Wohnung um „günstigen Wohnraum“ handelt.
Wenn Sie ein neues Gebäude mit mehreren Eingängen erfassen, müssen alle Wohnungen dem Haupteingang zugewiesen sein. Wechseln Sie den Gebäudeeingang einer Wohnung nach dem erstmaligen Publizieren des Gebäudes (siehe Abschnitt Wohnung umadressieren).
Um eine Wohnung zu löschen,
Um eine Wohnung aufzuheben,
Sofern die Wohnung auf einen „Nebeneingang“ adressiert ist, wählen Sie im Auswahlfeld Gebäudeeingang den entsprechenden Eingang.
Sofern der Gebäudeeingang noch nicht besteht, ist dieser vorgängig zu erfassen und im GWR zu melden:
Um eine Wohnung einem anderen Gebäudeeingang zuzuweisen:
Es besteht die Möglichkeit, die Bewohner einer Wohnung zu hinterlegen. Hierzu wird die Liste der Wohnungszuweisungen gemäss EWK übernommen.
Bei der Auflistung von „Kostenmietwohnungen“ (vergünstigter Wohnraum) werden folgende Bildsymbole verwendet:
Übersichtsliste: Verwendete Symbole |
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Bewohner oder Bewohnerin gehört zur Familie |
BewohnerIn ist MieterIn |
Bewilligte Untermiete |
Nicht bewilligte Untermiete |
Um den Mieter oder die Mieterin einer Wohnung zu bestimmen, markieren Sie den Eintrag in der Übersichtsliste und wählen mit rechter Maustaste Person ist MieterIn. Sofern die Person nicht aufgeführt ist (z.B. wenn die Wohnung untervermietet ist), klicken Sie in der rechten Menüleiste auf Hinzufügen. Alternativ können Sie via Einstellungen|Kontakte eine Schlüsselabgabe erfassen.
Wenn es sich um einen Untermieter oder eine Untermieterin handelt, markieren Sie den Eintrag in der Übersichtsliste und wählen mit rechter Maustaste Untermiete resp. Bewilligte Untermiete.
Sofern sich das Gebäude über mehrere Grundstücke erstreckt, hintelegen Sie hier die weiteren Grundstücke.
HINWEIS: Die „Hauptparzelle“ gemäss Registerkarte Gebäude kann nicht hinzugefügt werden.
Bei einer „Parzellierung“ wird ein Gebäude einem neuen Grundstück zugeteilt. Klicken Sie hierzu in der Registerkarte Gebäude auf das Symbol .
Wenn Sie das Gebäude einem neuen Grundstück zuweisen, werden die Angaben in allen betroffenen Baugesuchen nachgeführt. Erstens wird das Grundstück als „Bauparzelle“ im Baugesuch in der Lasche „Positionen“ ergänzt, sofern diese noch nicht eingetragen war. Zeitens wird die sog. „Master“-Bauparzelle geändert, sofern das betroffene Gebäude als einziges Gebäude im Baugesuch eingetragen war.
„Parzellierungen“ werden in der Datenbank-Tabelle „ParzelleMut“ mit bisheriger und neuer Grundstücks-Nr. nachgeführt. Damit ist sichergestellt, dass Gebäude und Baugesuche später auch auf der „ursprünglichen“ Parzelle gefunden werden.