siehe auch Objektmodell | Geschäftsobjekte | Anlagenklasse
aufruf dialog: Anlagen⇒Anlagen verwalten
HinweiseJede Anlage kann mehrere Positionen (Folgeinvestitionen, etc.) umfassen. Jede Position erhält einen eindeutigen Index. Jede Anlage hat mind. eine Hauptposition (Index «000»).
Vermögenszugänge und -abgänge, Abschreibungen und dergleichen können nur gebucht werden, sofern der Anlagetyp „Anlage mit Bestandesführung“ selektioniert ist.
Um das Budget (Abschreibungen, Zinsen) für ein bestimmtes Jahr zu erstellen, wähle im linken Navigationsbereich den Eintrag Anlagen⇒Budgetierung. Weitere Hilfe siehe Periodische Arbeiten.
Bei der Auflistung der Anlagen werden folgende Bildsymbole verwendet:
Übersichtsliste: Verwendete Symbole |
---|
Aktive Anlage mit Saldoführung |
Aktive Anlage ohne Saldoführung |
Investitionseinnahme |
Budgetierte Anlage, Anlage in Bau |
Desaktivierte Anlage |
Um eine bestimmte Anlage-Nr. zu finden, wählen Sie via Menü Bearbeiten|Filter setzen oder drücken Sie die Taste F9.
Um den genauen Standort einer Anlage im Geodatenviewer abzufragen, markieren Sie die Anlage und wählen via rechter Maustaste den Eintrag Karte zeigen. Die Geodaten werden nur angezeigt, sofern für diese Anlage ein Gebäude hinterlegt ist und für das Gebäude die entsprechenden XY-Koordinaten oder NE-Koordinaten eingetragen sind.
Markieren Sie eine Anlage in der Übersichtsliste und wählen Sie via rechter Maustaste folgende Möglichkeiten:
Eine generelle Hilfe zur Übersichtsliste finden Sie unter Geschäftsobjekte .
Um eine neue Anlage zu erfassen, wählen Sie via Menü Bearbeiten|Neu
Oder klicken Sie auf das Bildsymbol
Weitere Hilfe siehe Anlagedetail.
Bei einem Vermögenszugang (Aktivierung Investitionskosten) erstellt das System automatisch eine Unterposition mit fortlaufendem Index. Als Anlagebezeichnung wird der Buchungstext übernommen. Damit ein Vermögenszugang auf Ende der Restlaufzeit abgeschrieben wird („Aufwertung“), ist die Buchung entsprechend der Nutzungsdauer und Restlaufzeit der letzten Unterposition zu datieren (Vordatierung).
Um einen Vermögenszugang zu buchen,
Soll die Anlagebuchhaltung bestimmte Werte (Ersatzinvestitionen) liefern können, sind die Kosten für das Grundstück von den restlichen Anlagekosten zu trennen und separat auszuweisen. Die Abschreibungspflicht der Grundstückswerte ist davon nicht tangiert.
„Grund und Boden“-Anlagen:
Auf Grund und Boden sind keine kalkulatorischen Abschreibungen vorzunehmen, Grund
und Boden ist lediglich kalkulatorisch zu verzinsen. „Grund und Boden“ ist einer
speziellen Anlagenklasse mit folgenden
Parametern zuzuweisen (z.B. Anlagenklasse 500):
Sonstige Anlagen (ohne Grund und Boden):
Bei Anlagen (z.B. Schulhaus), bei welchen die beanspruchte Landfläche nicht als
gesonderte Anlagenposition erfasst ist, ist der Beschaffungswert des Grund und Bodens
aufzunehmen. Der Beschaffungswert der beanspruchten Landfläche wird ebenfalls nicht
abgeschrieben, sondern nur verzinst. WICHTIG: die Verzinsung des Grund und Bodens
erfolgt nur auf Anlagepositionen mit Index «000».
Um den Beschaffungswert des Grund und Bodens zu hinterlegen,
Investitionseinnahmen (z.B. Anschlussgebühren) werden, sofern zuordbar, immer auf der Anlage gebucht, für welche sie geleistet werden; maximal jedoch bis zur Höhe des Buch-/Bestandeswertes der Anlage. Folglich sind die Nettoinvestitionen Basis für die Berechnung der linearen Abschreibungen und kalk. Zinsen.
Übersteigen die Investitionseinnahmen den FIBU-Buchwert einer Anlage per 1. Januar, wird zuerst die Anlage komplett abgetragen (Buchungsvorgang „Investitionseinnahme Spezialfinanzierung“ oder „Zusätzliche Abschreibung FIBU“) und der darüber hinausgehende Betrag wird auf der ältesten Anlage innerhalb des Rechnungskreises passiviert.
Aus abschreibungstechnischen Gründen ist sicherzustellen, dass Investitionseinnahmen in der Anlagebuchhaltung immer auf dem ältesten Anlagegut gutgeschrieben werden. Dies bedingt allerdings, dass sämtliche Investitionsausgaben brutto aktiviert und die Investitionseinnahmen brutto passiviert werden
Beispiel: In der Investitionsrechnung wurden im Bereich Abwasser Ausgaben von Fr. 100'000.- getätigt. Im gleichen Jahr konnten Anschlussgebühren von Fr. 60'000.- vereinnahmt werden. Würden nun Nettoinvestitionsausgaben von lediglich Fr. 40'000.- in der Anlagebuchhaltung erfasst, so würden die Einnahmen auf der neusten und nicht auf der ältesten Anlage gutgeschrieben. Dies würde sich einerseits nachteilig auf den Abschreibungsbedarf der Gemeinde auswirken und andererseits den Anlagerestwert verfälschen.
Um Investitionseinnahmen einer Anlagenposition gutzuschreiben,
Sollten keine Bestandeswerte mehr vorhanden sein, so sind allfällige Einnahmen in der Anlagebuchhaltung als Minusanlage zu erfassen. Damit wird der Einnahmenüberschuss in der Kostenrechnung verzinst (Zinsgutschrift), aber nicht abgeschrieben.
Um eine Investitionseinnahme als Minus-Anlage zu buchen,
Zusätzliche Abschreibungen, welche aus finanzpolitischen Überlegungen erfolgen, werden auf dem finanziellen Bestand vorgenommen und reduzieren den finanziellen Buchwert und Abschreibungsbedarf; die Kostenrechnung (kalk. Abschreibungen/Anlagerestwerte) wird nicht tangiert. Bei Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen entsteht „Stilles Vermögen“ (d.h. der kalk. Anlagerestwert liegt ab diesem Zeitpunkt über dem finanziellen Buchwert).
Um Zusäztliche Abschreibungen FIBU zu buchen,
Von zusätzlichen Abschreibungen, welche aus finanzpolitischen Überlegungen erfolgen, sind die Wertberichtigungen zu unterscheiden. Verliert eine Anlage unverhofft an Wert oder ist bei einem über mehrere Jahre dauernden Projekt per Bilanzstichtag eine Wertberichtigung erforderlich, so ist diese Wertminderung oder -aufholung per Rechnungsabschluss zu korrigieren. Diese Korrektur ist sowohl in der Kostenrechnung als auch in der Finanzbuchhaltung vorzunehmen.
Um eine Wertberichtigung oder -aufholung zu buchen,
Wertberichtigungen (ausserplanmässige Abschreibungen) resp. Wertaufholungen reduzieren resp. erhöhen den kalkulatorischen Anlagerestwert und künftigen Abschreibungsbedarf; die Finanzbuchhaltung wird nicht tangiert. WICHTIG: Ausserplanmässige Wertberichtigungen resp. Wertaufholungen KORE sollten grundsätzlich vermieden werden, da solche Buchungen das Stille Vermögen verfälschen.
Bei einem Vermögensabgang / einer Sonderabschreibung (Schadenfall, vorzeitiger Ersatz) buchen Sie einen Wertabgang in der Höhe des erfassten Betrages, i.d.R. der aktuelle, finanzielle Buchwert. Mit einem Vermögensabgang wird der finanzielle Bestand und Anlagerestwert auf Null abgeschrieben. Anschliessend ist die Anlage-Position zu deaktivieren. Ab diesem Zeitpunkt werden auch keine kalk. Abschreibungen und Zinsen mehr gebucht.
Um eine Vermögensabgang (Sonderabschreibung) zu buchen,
Wenn zum Zeipunkt der Sonderabschreibung „Stille Reserven“ bestehen, sind folgende gecko Besonderheiten zu beachten:
Zusätzliche Abschreibungen und Investitionseinnahmen sind in der Regel auf dem ältesten Anlagerestwert abzutragen. Mit der Methode „Restwertabschreibung“ ermittelt das Programm automatisch die jeweiligen Restbuchwerte - beginnend mit der ältesten Anlageposition - und schreibt diese bis zu einem vorgegebenen Betrag auf Null ab. Bei der Restwertabschreibung werden nur Anlagepositionen mit Typ „Anlage mit Bestandesführung“ berücksichtigt.
Mit der Anlagenumbuchung buchen Sie eine Anlage bzw. eine Teilanlage auf einen anderen Anlagenstammsatz. Dafür können folgende Gründe vorliegen:
Sie können in der Umbuchungstransaktion nur eine neue Anlage anlegen. Umbuchungen auf eine bereits bestehende Anlage sind nicht möglich. In der Empfängeranlage hinterlegt das System die Nummer der Senderanlage (Registerkarte „Herkunft“).
Voraussetzung für eine automatische Umbuchung sind
Das Bestandeskonto und der ermittelte Bilanzwert können nach dem automatischen Umbuchen auf der Senderanlage noch manuell geändert werden. Falls aufgrund obiger Restriktionen ein automatisches Umbuchen nicht möglich ist, muß manuell ein Abgang und ein Zugang auf der jeweiligen Anlage gebucht werden.
Um eine automatische Anlagenumbuchung vorzunehmen,
Sie können bereits erfasste Investitionen/Anlagepositionen auf eine neue Anlage buchen. Davon ausgenommen ist die jeweilige Hauptposition (Index «000»).
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Investitionen/Positionen markieren (siehe unten Arbeitsschritt 2), die umgebucht werden sollen. Vergessene Positionen können später nicht mehr auf die gleiche Anlage-Nr. gebucht werden.
Die gewählten Positionen werden neu nummeriert, wobei die Position mit dem tiefsten Index als Hauptposition (Index «000») der neuen Anlage angelegt wird.
Um bereits erfasste Investitionen auf eine neue Anlage zu buchen,
Bei der Neubewertung werden sämtliche, vom System erstellten Buchungen (Ordentliche Abschreibungen und Zinsen) gelöscht und neu (ab Datum der ersten Abschreibung bis zu einem vom Anwender vorgegebenen Jahr) neu berechnet und gebucht (siehe Abschnitt Aktivierung Altanlage ). Gebuchte Zusatzabschreibungen werden nicht gelöscht. Die ordentlichen Abschreibungen werden vor Zusatzabschreibungen berechnet.
Sofern die Bilanzierung resp. erste Abschreibung einer Anlage (mit Option „Anlage mit Bestandesführung“) vor dem aktuellen Jahr liegt, können die ordentlichen Abschreibungen (FIBU, KORE) sowie kalk. Zinsen automatisch nachgeführt werden. Die Berechnung der ordentlichen Abschreibungen erfolgt vom „Restbuchwert vor Zusatzabschreibungen“, d.h. bereits vorhandene Zusatzabschreibungen werden nicht berücksichtigt.
Damit Buchungen korrekt verarbeitet werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Kontierung erfolgt automatisch durch das System aufgrund des gewählten Vorganges und der zugeteilten Anlagenklasse:
Vorgang | Code | SOLL | HABEN | FIBU | KORE |
---|---|---|---|---|---|
Vermögenszugang | AZ |
Bestandeskonto (1146...) |
Investitionskonto (999.xxx) |
J | J |
Vermögensabgang, Sonderabschreibung | AR |
Investitionskonto (999.xxx) |
Bestandeskonto (1146...) |
J | J |
Ordentliche Abschreibung FIBU | AF |
Abschr.-Konto FIBU (990.331.xx) |
Bestandeskonto (1146...) |
J | N |
Zusätzliche Abschreibung FIBU | AS |
Abschr.-Konto FIBU (990.332.xx) |
Bestandeskonto (1146...) |
J | N |
Ordentliche Abschreibung KORE | AK |
Kostenart IV (999.331.xx/397.66) |
Kostenart IV (999.431.xx/497.66) |
N | J |
Ausserplanmässige Abschreibung KORE | KS |
Kostenart IV (999.332.xx) |
Kostenart IV (999.432.xx) |
N | J |
Wertberichtigung | WB |
Kostenart IV (999.xxx.xx) |
Bestandeskonto / Kostenart IV (114x / 999.xxx.xx) |
J | J |
Wertaufholung | WA |
Bestandeskonto / Kostenart IV (114x / 999.xxx.xx) |
Kostenart IV (999.xxx.xx) |
J | J |
Passivierung Investitionseinnahme | PA |
Kostenart IV (999.xxx.xx) |
Bestandeskonto / Kostenart IV (114x / 999.xxx.xx) |
J | J |
Auflösung passivierte Investitionseinnahme | RA |
Bestandeskonto / Kostenart IV (114x / 999.xxx.xx) |
Kostenart IV (999.xxx.xx) |
J | J |
Finanzielle Abschreibungen sowie kalk. Abschreibungen und Zinsen können in eine Textdatei übergeben und in einer Fremdapplikation (Abacus) eingelesen werden. Wählen Sie hierzu via Menü Funktionen|Datenexport.
Hinweis: Vermögenszugänge (Aktivierung von Investitionen) werden nicht übergeben und müssen manuell gebucht werden. Vermögensabgänge/Sonderabschreibungen werden nur übergeben, sofern die entsprechende Option markiert ist.