Wurde das Dossier abgeschlossen, kann das Abschlussdatum und der Beendigungsgrund nicht mehr geändert werden. Muss das Abschlussdatum oder der Beendigungsgrund nachträglich noch geändert werden, so gehen Sie wie folgt vor:
Bei der Alimentenbevorschussung (ALBV) gilt die Regel, dass mit Erreichen der Volljährigkeit für das Kind ein separates Dossier zu eröffnen und zu führen ist. Das volljährige Kind wird somit zur antragstellenden Person, auch wenn zuvor bereits ein Dossier mit einer Bevorschussung über den erziehungsberechtigten Elternteil bestanden hat.
Um anhand des FIBU-Einzelkontos ein bestimmtes Dossier eindeutig feststellen zu können, darf eine Person (Kontakt) nur einmal in aktiven Dossiers enthalten sein. Wird ein Kind nun volljährig, muss für die Mutter und das nicht volljährige Kind (als Mitglied der UE) das bestehende Dossier weitergeführt und für das volljährige Kind (als antragstellenden Person) ein neues Dossier eröffnet werden. Aus diesem Grund muss das Kind resp. die volljährige Person als „Dublette“ geführt werden. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
FIBU Buchungen können aufgrund der nachfolgend beschriebenen Gründe nicht übernommen werden: